Schulanmeldung: Gemeinde Gärtringen

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Klassenzimmer

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Schulanmeldung für die Grundschule (Klasse 1)

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und starten in der Regel nach den Sommerferien in die Grundschule.

Eltern können auch eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn ihr Kind bereits so weit entwickelt ist, dass es dem Unterricht gut folgen kann.

Manche Kinder brauchen noch etwas mehr Zeit, um sich auf die Schule vorzubereiten. Wenn abzusehen ist, dass ein Kind zum Schulbeginn noch nicht so weit ist, kann es für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese zusätzliche Zeit hilft dabei, die Entwicklung des Kindes individuell zu unterstützen und einen gelungenen Schulstart zu ermöglichen.

Bei Fragen zur Einschulung oder zur Schulfähigkeit steht Ihnen unsere Kooperationslehrkraft gerne beratend zur Seite. Sie begleitet den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und unterstützt Eltern dabei, den passenden Zeitpunkt für den Schulstart ihres Kindes zu finden.

Weitere Informationen:

KM-Broschüre Schulanfang (PDF-Datei)
Informationen zum Schulanfang - KM Baden-Württemberg
Schulaufnahmebogen JHS Rohrau (PDF-Dokument, 126,88 KB, 19.06.2023)

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